Die Verwendung von Asbest ist in Deutschland seit 1995 endgültig verboten, er wurde in den vorhergehenden Jahrzehnten am Bau aber in unterschiedlichsten Anwendungen benutzt. Dazu gehören Elektro- und Nachtspeicheröfen, Brandschutzverkleidungen, Eternit, Spritzputz, Fußbodenbeläge, Spachtel- und Kittmassen, Fliesenkleber, alte Bügeleisen, Bügelbrettunterlagen, Föne, Toaster und Wärmestrahler. Asbest ist daher bei Wohnraumuntersuchungen nach wie vor zu finden.
Der Zusammenhang zwischen Asbest und Lungenkrebs ist seit über 100 Jahren bekannt. Asbest besteht aus vielen winzigen Fasern. Durch Witterung, Abnutzung oder äußere Einwirkungen werden diese freigesetzt. Asbestfasern sind mit dem bloßen Auge nicht zu erkennen, geruchsneutral und können daher unbemerkt in die Atemwege gelangen. Sind sie erst einmal in der Lunge angekommen, können sie weder abgebaut noch ausgeschieden werden. Dadurch verursachen die Fasern dauerhafte Reizungen des umlagernden Gewebes.
Weniger kritisch als Asbest werden künstliche Mineralfasern bewertet, ihre Freisetzung in Innenräumen sollte trotzdem vermieden werden.
In Zeiten von Homeoffice und Homeschooling sollte besonderes Augenmerk auf eine mögliche Feinstaubbelastung durch Laserdrucker gelegt werden.
Grundsätzlich gilt für jeglichen Staub in Innenräumen: Weniger ist mehr!