Radioaktive Belastungen im Wohnumfeld entstehen entweder durch schwach radioaktiv strahlende, aber häufig großflächig eingesetzte Baustoffe oder durch Radon.
Baustoffe können von Natur aus radioaktiv angereichert sein und das je nach Lagerstätte auch bei gleichen Materialien unterschiedlich stark. Eine weitere Ursache für das Entstehen radioaktiv angereicherter Baustoffe sind industrielle Verarbeitungsprozesse.
Baubiologisch zu beachten ist hier insbesondere die sehr energiereiche Gamma-Strahlung, welche am tiefsten in menschliches Gewebe eindringen kann und die größte Reichweite in Luft erreicht.
Enthalten Baustoffe Radium, tritt aus diesen auf Grund der radioaktiven Zerfallsprozesse Radon aus. Radon ist ein unsichtbares, geschmack- und geruchloses radioaktives Gas. Neben der Möglichkeit einer Radonbelastung auf Grund radioaktiver Baustoffe besteht die Gefahr des Eindringens von natürlich im Boden vorkommendem Radon durch undichte Bodenplatten, Kellerwände oder unterirdische Medienzugänge (Gas, Wasser, Abwasser, Strom).
Die Radonbelastung im Boden variiert je nach Region, aber auch von Bauplatz zu Bauplatz. Aber auch bei gleichen Bodenbelastungen unterscheiden sich die Radonbelastungen in Innenräumen von Haus zu Haus auf Grund unterschiedlicher baulicher Beschaffenheit. Sie sollte nach unseren Erfahrungen speziell hier in unserer Heimatregion Taunus stets Teil der baubiologischen Untersuchung sein.
Es gibt medizinisch eindeutig belegte Zusammenhänge zwischen erhöhter radioaktiver Strahlenexposition und einem erhöhtem Krebsrisiko. Zunehmend gibt es diese Belege auch für kleine Strahlendosen bei deren Einwirken über einen längeren Zeitraum.
Radon gelangt beim Einatmen radonhaltiger Luft direkt in die Lunge und wird dort zu ca. 25% vom Körper aufgenommen. In Europa resultieren ca.10% der Lungenkrebstodesfälle aus Radonbelastungen. Radon ist damit die zweithäufigste Ursache für Lungenkrebs nach dem Rauchen.
Dem Thema Radon wurde in den letzten Jahren auch von staatlicher Seite vermehrt Aufmerksamkeit geschenkt. Seit Ende 2018 sieht das Strahlenschutzgesetz verschiedene Maßnahmen vor, um die Gesundheit von Menschen in Gebieten mit hohem Radon-Vorkommen zu schützen. Dazu hat das Bundesumweltministerium (BMU) – unter Beteiligung der Bundesländer und des Bundesamtes für Strahlenschutzes (BfS) – einen Radon-Maßnahmenplan erarbeitet.