Radio­ak­ti­vi­tät, Radon

Radioaktivitaet 2Radio­ak­ti­ve Belas­tun­gen im Wohn­um­feld ent­ste­hen ent­we­der durch schwach radio­ak­tiv strah­len­de, aber häu­fig groß­flä­chig ein­ge­setz­te Bau­stof­fe oder durch Radon.
Bau­stof­fe kön­nen von Natur aus radio­ak­tiv ange­rei­chert sein und das je nach Lager­stät­te auch bei glei­chen Mate­ria­li­en unter­schied­lich stark. Eine wei­te­re Ursa­che für das Ent­ste­hen radio­ak­tiv ange­rei­cher­ter Bau­stof­fe sind indus­tri­el­le Ver­ar­bei­tungs­pro­zes­se.
Bau­bio­lo­gisch zu beach­ten ist hier ins­be­son­de­re die sehr ener­gie­rei­che Gam­ma-Strah­lung, wel­che am tiefs­ten in mensch­li­ches Gewe­be ein­drin­gen kann und die größ­te Reich­wei­te in Luft erreicht.
Ent­hal­ten Bau­stof­fe Radi­um, tritt aus die­sen auf Grund der radio­ak­ti­ven Zer­falls­pro­zes­se Radon aus. Radon ist ein unsicht­ba­res, geschmack- und geruch­lo­ses radio­ak­ti­ves Gas. Neben der Mög­lich­keit einer Radon­be­las­tung auf Grund radio­ak­ti­ver Bau­stof­fe besteht die Gefahr des Ein­drin­gens von natür­lich im Boden vor­kom­men­dem Radon durch undich­te Boden­plat­ten, Kel­ler­wän­de oder unter­ir­di­sche Medi­en­zu­gän­ge (Gas, Was­ser, Abwas­ser, Strom).

Die Radon­be­las­tung im Boden vari­iert je nach Regi­on, aber auch von Bau­platz zu Bau­platz. Aber auch bei glei­chen Boden­be­las­tun­gen unter­schei­den sich die Radon­be­las­tun­gen in Innen­räu­men von Haus zu Haus auf Grund unter­schied­li­cher bau­li­cher Beschaf­fen­heit. Sie soll­te nach unse­ren Erfah­run­gen spe­zi­ell hier in unse­rer Hei­mat­re­gi­on Tau­nus stets Teil der bau­bio­lo­gi­schen Unter­su­chung sein.
Es gibt medi­zi­nisch ein­deu­tig beleg­te Zusam­men­hän­ge zwi­schen erhöh­ter radio­ak­ti­ver Strah­len­ex­po­si­ti­on und einem erhöh­tem Krebs­ri­si­ko. Zuneh­mend gibt es die­se Bele­ge auch für klei­ne Strah­len­do­sen bei deren Ein­wir­ken über einen län­ge­ren Zeit­raum.
Radon gelangt beim Ein­at­men radon­hal­ti­ger Luft direkt in die Lun­ge und wird dort zu ca. 25% vom Kör­per auf­ge­nom­men. In Euro­pa resul­tie­ren ca.10% der Lun­gen­krebs­to­des­fäl­le aus Radon­be­las­tun­gen. Radon ist damit die zweit­häu­figs­te Ursa­che für Lun­gen­krebs nach dem Rau­chen.
Dem The­ma Radon wur­de in den letz­ten Jah­ren auch von staat­li­cher Sei­te ver­mehrt Auf­merk­sam­keit geschenkt. Seit Ende 2018 sieht das Strah­len­schutz­ge­setz ver­schie­de­ne Maß­nah­men vor, um die Gesund­heit von Men­schen in Gebie­ten mit hohem Radon-Vor­kom­men zu schüt­zen. Dazu hat das Bun­des­um­welt­mi­nis­te­ri­um (BMU) – unter Betei­li­gung der Bun­des­län­der und des Bun­des­am­tes für Strah­len­schut­zes (BfS) – einen Radon-Maß­nah­men­plan erar­bei­tet.