Wert­ermitt­lung von Grund­stü­cken & Immo­bi­li­en

Als freie Sach­ver­stän­di­ge ermit­teln wir Ihnen den Ver­kehrs­wert Ihres Anwe­sens.

Aus­lö­ser für Wert­ermitt­lun­gen, Immo­bi­li­en­käu­fe / Ver­käu­fe etc. sind u.a.:

  • Beruf­li­che oder fami­liä­re Ver­än­de­run­gen
  • Erb- und Todes­fäl­le
  • Vor­mund­schaft und Betreu­ungs­an­ge­le­gen­hei­ten
  • Inves­ti­ti­ons­wil­le / Kapi­tal­an­la­ge

Jeder soll­te wis­sen, was sein Eigen­tum bzw. sein wer­den­des Eigen­tum auf dem Immo­bi­li­en­markt an einem bestimm­ten Stich­tag (Wert­ermitt­lungs­stich­tag) wert ist.

Unse­re Wert­ermitt­lun­gen umfas­sen pri­va­te Grund­stü­cke und deren Bebau­ung, wie Woh­nun­gen, Einfamilien‑, Dop­pel- und Mehr­fa­mi­li­en­häu­ser, Aus­sied­ler­hö­fe, Hof­rei­ten und klei­ne­re Gewer­be­ob­jek­te. Egal, ob selbst genutzt oder ver­mie­tet, mit Dienst­bar­kei­ten wie Wohn­recht / Woh­nungs­rech­te, Nieß­brauch oder Wege- und Lei­tungs­recht, Erb­bau­rech­ten etc. belas­tet oder nicht.

Die Ver­kehrs­wert­ermitt­lungs­gut­ach­ten wer­den nach umfas­sen­der Besich­ti­gung des zu bewer­ten­den Objek­tes und des Bau­um­fel­des nach bes­tem Wis­sen unter Zugrun­de­le­gung der aner­kann­ten Regeln der Tech­nik, der mög­lichst aktu­el­len Lite­ra­tur, Recht­spre­chung und Nor­men / Richt­li­ni­en zum The­ma und vor­han­de­ner, sowie von Ihnen mir zur Ver­fü­gung gestell­ter Unter­la­gen, ohne Anse­hen der Per­son des Antrag­stel­lers / Auf­trag­ge­bers erstat­tet.

Unse­re regio­na­le Markt­kennt­nis und das Wis­sen ums Bau­en unter­stüt­zen die markt­kon­for­me Ver­kehrs­wert­fin­dung.

Auch hel­fen wir Ihnen dabei, eine vor­han­de­ne Ver­kehrs­wert­ermitt­lung als Zweit­mei­nung sach­kun­dig und unab­hän­gig zu über­prü­fen und zu beur­tei­len. Somit kann ein bereits vor­lie­gen­des Gut­ach­ten bestä­tigt oder dem Markt­wert ange­gli­chen wer­den.

Grö­ße­re gewerb­li­che und Spe­zi­al­im­mo­bi­li­en gehö­ren (noch) nicht zu mei­nem Bewer­tungs­port­fo­lio.