Schall­wel­len

Schallwellen 2Lärm ist laut BGB „uner­wünsch­ter Schall, der stö­ren, gefähr­den, krank machen, benach­tei­li­gen oder beläs­ti­gen kann.“ Die Emp­find­lich­keit gegen­über Schall­ereig­nis­sen ist indi­vi­du­ell sehr unter­schied­lich.

Schall­ereig­nis­se im hör­ba­ren Bereich sind meist leicht zu iden­ti­fi­zie­ren und sel­ten Gegen­stand bau­bio­lo­gi­scher Unter­su­chun­gen.

Schwie­ri­ger ist die Iden­ti­fi­zie­rung von stö­ren­den Schall­ereig­nis­sen unter­halb (Infra­schall) bzw. ober­halb (Ultra­schall) der natür­li­chen mensch­li­chen Hör­gren­ze. Sind die­se für bestimm­te Men­schen wahr­nehm­bar, kann dies zu erheb­li­chen Beein­träch­ti­gun­gen des Wohl­be­fin­dens bis zur Erkran­kung oder zum Ver­las­sen der Woh­nung füh­ren.

Häu­fi­ge Ursa­chen sind Pum­pen (zuneh­mend die immer häu­fi­ger instal­lier­ten Wär­me­pum­pen), Moto­ren, Aggre­ga­te, Ven­ti­la­to­ren, Kühl­ge­rä­te, Tra­fos, Wind­kraft­an­la­gen oder auch Lüf­tungs­an­la­gen.